Tauchen wird als Freizeitsport immer beliebter, ist gleichzeitig aber auch mit Risiken und Gefahren verbunden. Um den Umgang mit der Tauchausrüstung zu erlernen, werden Tauchkurse in verschiedenen Schwierigkeitsgraden angeboten. Oft wird eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung vorausgesetzt, die in altersabhängigen Abständen aktualisiert werden muss. Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso wie viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen.
Richtlinien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. (GTÜM)
Die Richtlinien für eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, zur Führung der Zusatzbezeichnung Tauchmediziner und zur Aus- und Weiterbildung werden in Deutschland durch die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. (GTÜM) herausgegeben.
Sie empfiehlt regelmäßige Untersuchungen in folgenden Intervallen:
Bei Berufstauchern ist die jährliche Überprüfung Vorschrift. Auch nach einem Tauchunfall sollte die Tauchtauglichkeit erneut beurteilt werden.
Neben dem Allgemeinzustand werden im Wesentlichen kontrolliert:
Je nach Alter, Gesamtzustand und Untersuchungsbefund können weitere Untersuchungen wie Röntgenuntersuchung des Brustkorbs, Ergometrie oder Laboruntersuchungen hinzukommen.
Im Gespräch oder durch einen Fragebogen werden folgende Punkte geklärt:
Zusatzausbildung Tauchmedizin
Die offiziellen Tauglichkeitszertifikate der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) dürfen in Deutschland von allen Ärzten, die sich an die aktuellen Empfehlungen der Gesellschaften halten, ausgestellt werden. Tauchmediziner bzw. Taucherärzte haben eine spezielle Zusatzqualifikation. Als Teil der Arbeitsmedizin und der Sportmedizin befasst sich die Tauchmedizin mit der Vorbeugung, Diagnose und Therapie von Gefahren, die im Wasser, am Wasser und unter Wasser entstehen können.
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